Erlediger wird man nicht. Man ist es.
Herbert Haberl - Gründer der Erledigt! Agentur
Erlediger sein ist eine Kultur des fairen und wertschätzenden Miteinander.
Erlediger sind zuverlässig arbeitende Menschen mit guten Manieren und guten Ruf. Was immer Erlediger können, sie bieten es bereits ihren Familie und Freunden, dem Arbeitgeber oder auch Bedürftigen an. Sie machen ihre Arbeit gerne. Und Erlediger finden es klasse, wenn Sie für weitere Mitmenschen arbeiten können und dafür eine angemesse Bezahlung bekommen.
Erlediger wird man nicht. Man ist es. Es ist eine Geschäftskultur.
- Erlediger verkaufen nichts, sie bieten an. Die Kunden sind fair und bezahlen, was angemessen oder machbar.
- Erlediger nehmen Aufträge an, wenn sie sicher sind, den Kunden rundherum zufrieden stellen zu können und wenn die auszuführende Tätigkeit nicht gegen ethische und rechtliche Standards verstösst.
- Erlediger akzeptieren das Preis-Leistungsmodell „Honorar Ihrer Wahl“, auch Wohlfühlpreis genannt. Erlediger bekommen 90% des vom Kunden gewählten Honorars, 10% verbleiben bei der Erledigt! Agentur
- Die Leistung von Erledigern ändert sich nicht, nur weil ein Kunde mehr oder weniger dafür bezahlt. Erlediger leisten zuverlässig und mit dem Ehrenkodex eines ordentlichen Kaufmanns und verantwortlichen Mitbürgers.
- Wir erbringen Dienstleistungen und vereinbaren mit Kunden einen Dienstvertrag. Auch wenn wir dem Kunden gemäß Gesetz die Leistung schulden jedoch in Abgrenzung zum Werkvertrag nicht den Erfolg, so werden wir trotzdem jeder Beschwerde nachgehen und versuchen, die Kundenzufriedenheit wieder herzustellen.
- Gierhälse, Geizhälse und Blender haben in der Erledigt! Gemeinschaft kein Bleiberecht.
- Erlediger garantieren der Erledigt! Agentur Kundenschutz für ein Jahr nach der letzten Erledigung des Kunden.
- Erlediger zahlen für die Tätigkeit der Erledigt! Agentur einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von 9,99 Euro. Davon ausgenommen sind Menschen in prekären Erwerbssituationen - deren Wohlfühlbeitrag ist 3,33 Euro monatlich. Sollte es der ErledigtAgentur einmal sechs Monate nicht gelingen, dem Erlediger eine Erledigung zu vermitteln, ruht die Zahlungsverpflichtung, bis der Erlediger die erste Erledigung bezahlt bekommen hat. Die Zusammenarbeit beginnt mit dem Zahlungseingang des ersten Beitrags und endet, wenn eine der Parteien kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Quartalsende.
Ist das akzeptabel? Dann rufen Sie mich an 0170-7620660 und wir besprechen, welche Leistungen auf welche Weise Sie welchen Kunden anbieten können.
Auf wertschätzende Zusammenarbeit und werthaltige Geschäfte!
Ihr Herbert Haberl
